| Zwei Jahres Frist abgeschafft! |
|
Das Gesetzt schrieb bisher vor , dass ein Führerschein nur innerhalb von 2 Jahren nach dem FE-Entzung durch den Nachweis einer positiven MPU wieder erteilt wird. ...!!!!!! Diese Regelung ist zum Januar 2009 gefallen ..... Diese Regelung nimmt den Zeitdruck- aber es wird der Einzelfall jeweils immer noch geprüft. Es muss grundsätzlich keine Fahrschulprüfung mehr gemacht werden. In der Regel wird der Führerschein nach Vorlage der positiven MPU gleich ausgestellt - auch wenn drei oder 5 Jahre keine Fahrpraxis mehr war. Sprechen Sie daher bitte mit der Führerscheinstelle im Landratsamt oder lassen Sie sich bei MPU-Hilfe-Kronach über die Auswirkung in Oberfranken beraten. |