Zwei Jahres Frist abgeschafft!


Das Gesetzt schrieb bisher vor , dass ein Führerschein nur innerhalb von 2 Jahren nach dem FE-Entzung durch den Nachweis einer positiven MPU wieder erteilt wird. ...


!!!!!! Diese Regelung ist zum Januar 2009 gefallen .....

Diese Regelung nimmt den Zeitdruck- aber es wird der Einzelfall jeweils immer noch geprüft.

Es muss grundsätzlich keine Fahrschulprüfung mehr gemacht werden.

In der Regel wird der Führerschein nach Vorlage der positiven MPU gleich ausgestellt - auch wenn drei oder 5 Jahre keine Fahrpraxis mehr war.

Sprechen Sie daher bitte mit der Führerscheinstelle im Landratsamt oder lassen Sie sich bei MPU-Hilfe-Kronach über die Auswirkung  in Oberfranken beraten.