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Wird bei Alkohol immer eine MPU gefordert? |
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Die MPU wird von der Führerscheinbehörde dann gefordert, wenn die Zuverlässigkeit im Straßenverkehr fraglich ist.
Also regelmäßig , wenn die Fahrt mit mehr als 1,6 Promille endete.
(Dies gilt auch für Trunkenheitsfahrten auf dem Fahrrad)
Aber auch wenn schon mehrere Alkoholfahrten bekannt sind - auch unter 1,6 ‰ .
Und auch wenn die letzte MPU weniger als 10 Jahre her ist.
Oder sonstige Verkehrsdelikte aufgefallen sind - Unfallflucht ,Rotlichtverstoß ,.....
Lassen Sie sich nicht täuschen, wenn Sie lange Zeit nichts von der Führerscheinbehörde hören. Die Führerscheinbehörde wird erst tätig , wenn Ihr Strafverfahren abgeschlossen ist.
Das bedeutet: Wenn Sie sehen, dass das Strafverfahren sich noch einige Zeit hinzieht, - Sie aber nicht wirklich sicher sind, keinen Strafbefehl wegen Alkoholfahrt o.ä. zu erhalten- bereiten Sie sich schon auf die MPU vor. Sonst ist die Zeit nach dem rechtskräftigen Urteil für eine erfolgreiche MPU zu kurz. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt oder einem Verkehrspsychologen ( Telef. Nummer siehe unten) darüber. Kostenfrei !
Wie kann man wissen, dass keine MPU gefordert wird ?
Gehen Sie zur Führerscheinstelle und besprechen Sie das Problem mit dem Dienststellenleiter oder beauftragen Sie einen Anwalt damit.
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