Jeder Drogenfund bzw Verstoß gegen das Betäubungsmittel-Gesetz wird von Amts wegen von der Polizei in Bayern auch der Führerscheinstelle gemeldet.
Die MPU mit der Fragestellung nach BTM -Verstößen - also Drogenmissbrauch- ist sehr komplex und erfordert meist Beratung .
Ab einer Konzentration von 1,0 ng/ml THC ( seit dem Urteil des BGH 2004) wird die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten oder ( ab 2,0 ng/ml) eine MPU von Ihnen fordern.
Als Grundregel für die MPU wird aber eine nachgewiesene Abstinenz von mindestens 6 Monaten , oder besser 12 Monaten , vorausgesetzt. Ohne diesen Nachweis ist das negative Gutachten schon sicher.
Der Nachweis sollte durch ein ca. sechsmaliges Drogenscreening oder eine Haaranalyse erfolgen, somit sind kurze Haare nicht günstig.
Es wird eine Haarlänge von mind. 12 cm gefordert ( nicht alle BfFs anerkennen die Haaranlayse- mit Verweis auf ein Urteil des BayOVG)
Das entsprechende Wissen und die Veränderungen im Gutachten deutlich zu machen ist der zweite Punkt.
Für die vielen Detail bei diesem Problembereich sprechen Sie mit uns
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